Besonders praktisch: Familienabonnements.
Der Kauf einer CD bedeutet den Besitz der darauf aufgenommenen Musik. Sie können die CD jahrelang anhören, sind aber auf ihren Inhalt beschränkt.
Mit Musikstreaming stehen Ihnen Millionen von Songs 24 Stunden am Tag zur Verfügung, solange Ihr Abonnement läuft. Der Unterschied: Sie besitzen die Musiktitel nicht und haben keinen Zugriff mehr, sobald Sie nicht mehr für die Streamingdienste zahlen.
Klingt unpraktisch? Ganz im Gegenteil! Etwa 11,6 Millionen der Deutschen nutzen verschiedene Audiostreaming-Services. Die umfangreiche Auswahl sowie die Möglichkeit, Lieblingssongs auf verschiedenen Geräten zu hören, gehören zu den wichtigsten Vorteilen.
Die wichtigsten Anbieter in Sachen Musikstreaming sind: Deezer, Spotify, Qobus, Google Music, Apple Music, Amazon Music und Napster.
Alle Dienste bieten zu einem ungefähr identischen Preis einen gleichwertigen Service:
Amazon Music und Google Music bieten kein Studentenabonnement an, sondern integrieren ergänzende Dienste:
Qobuz und Napster bieten ausschließlich ein Einzelabonnement für 9,99 € pro Monat an.
Bei Deezer und Spotify ermöglicht Ihnen das Familienangebot, Ihr Abonnement mit sechs anderen Personen zu teilen. Die AGBs sind hier eindeutig: Mitnutzende müssen Mitglieder desselben Haushalts sein und dieselbe Adresse haben.
Bei Apple Music und Google Music müssen mitnutzende Personen Mitglieder Ihrer Familie sein, es werden keine zusätzlichen Informationen verlangt.
Bei Google Play Music funktioniert das Familienangebot ähnlich unkompliziert. Außerdem können Sie hier Ihre Musik auf bis zu zehn Geräten pro Person freigeben. Diese Freigabe ist auch für Google-Anwendungen gültig. Vorsicht ist bei der standardmäßigen Zahlungsmethode geboten: Sie kann von allen mitnutzenden Personen auf der Website verwendet werden.
Ja und nein.
Wenn Sie Ihre Musik vor Abreise in den Offline-Modus heruntergeladen haben, genießen Sie Zugriff unabhängig davon, in welchem Land Sie sich befinden.
Andernfalls ist es seit dem 3. April 2018 dank der europäischen Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten möglich, Ihren Streamingdienst in jedem Mitgliedsland zu hören, allerdings nur, wenn das Abonnement vor der Abreise und für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen wurde. Es liegt in der Verantwortung des Zugangsanbieters zu prüfen, ob es sich um einen endgültigen Umzug handelt, in welchem Fall das Abonnement gekündigt wird.
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